Inklusion bedeutet die Teilhabefähigkeit des Einzelnen und die Teilhabemöglichkeiten der Gesellschaft – und somit auch der Schule – in Einklang zu bringen (Vgl. ISB, Inklusion an Schulen und Bayern, S. 4). Inklusiver Unterricht ist Aufgabe aller Schulen (BayEUG Art.2, Abs. 2).
Als Beauftragte für Inklusion stehe ich sowohl Schüler*innen als auch Eltern und Lehrkräften bei Fragen rund um das Thema Inklusion zur Verfügung.
Mögliche Anliegen:
- Beratung bei Fragen und Umsetzung zur Inklusion
- Individuelle Förderung und Unterstützung, z. B. bei Beeinträchtigungen von Sehen, Hören, bei Autismus-Spektrum-Störung, bei körperlichen oder motorischen Einschränkungen oder chronischen Erkrankungen wie Diabetes mellitus.
- Zusammenarbeit mit externen Partnern
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Meine Sprechstunde ist immer mittwochs von 9:45 – 10:30 Uhr oder nach Vereinbarung. Telefonisch bin ich erreichbar über das Sekretariat (Tel. 08161 / 23466).