Inklusion

Inklusion bedeutet die Teilhabefähigkeit des Einzelnen und die Teilhabemöglichkeiten der Gesellschaft – und somit auch der Schule – in Einklang zu bringen (Vgl. ISB, Inklusion an Schulen und Bayern, S. 4). Inklusiver Unterricht ist Aufgabe aller Schulen (BayEUG Art.2, Abs. 2).

Als Beauftragte für Inklusion stehe ich sowohl Schüler*innen als auch Eltern und Lehrkräften bei Fragen rund um das Thema Inklusion zur Verfügung.

Mögliche Anliegen:

  • Beratung bei Fragen und Umsetzung zur Inklusion
  • Individuelle Förderung und Unterstützung, z. B. bei Beeinträchtigungen von Sehen, Hören, bei Autismus-Spektrum-Störung, bei körperlichen oder motorischen Einschränkungen oder chronischen Erkrankungen wie Diabetes mellitus.
  • Zusammenarbeit mit externen Partnern

Meine Sprechstunde ist immer mittwochs von 9:45 – 10:30 Uhr oder nach Vereinbarung. Telefonisch bin ich erreichbar über das Sekretariat (Tel. 08161 / 23466).

Heike Hartbrich, OStRin