Staatliche Wirtschaftsschule Freising

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Hygienekonzept

Stand: 27.April 2022

Gesetzliche Grundlage:

Coronavirus – Hygienemaßnahmen an den Schulen in Bayern

(Quelle: www.km.bayern.de)

Ziel:

Aufrechterhaltung und Bewahrung des Gesundheitsschutzes für alle am Schulbetrieb Beteiligter (Schüler*; Lehrer*; Verwaltungsangestellte*; Hausmeister*; Reinigungspersonal*; Besucher*).

Dank sinkender Infektionszahlen können nach den Osterferien 2022 die Corona- Schutzmaßnahmen zurückgefahren werden bzw. wegfallen.

Dennoch ist die Corona-Pandemie noch nicht vorbei. Gegenseitige Rücksichtnahme und Verantwortung für die Mitmenschen sind daher auch in den kommenden Wochen sehr wichtig.

1. Empfohlene Hygienemaßnahmen im Schulbereich

Für einen möglichst sicheren Unterrichtsbetrieb empfehlen wir insbesondere die Einhaltung der folgenden Hygienemaßnahmen:

  • Basis-Hygienemaßnahmen
    o Lüften: Klassen- bzw. Unterrichtsräume sollten weiterhin mind. alle 45 Minuten, im Idealfall alle 20 Minuten über mehrere Minuten durch vollständig geöffnete Fenster gelüftet werden. Es können weiterhin auch (dezentrale) Lüftungsanlagen oder unterstützend mobile Luftreiniger eingesetzt werden.

o Händewaschen: Regelmäßiges Händewaschen mit Seife für mind. 20 Sekunden senkt das Infektionsrisiko für sich selbst und andere.

o Husten- und Niesetikette: Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch sollte weiterhin selbstverständlich sein.

o Abstandhalten: Wo immer möglich, sollte im Schulgebäude ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

  • Masken
    o In Innenräumen wird das Tragen einer Maske allgemein empfohlen. Auch im Unterricht kann selbstverständlich freiwillig eine Maske getragen werden.

o Ausdrücklich empfehlen wir das Tragen einer Maske vor allem auf den Begegnungsflächen der Schule (z. B. Gänge, Treppenhäuser, Pausenhalle) sowie nach einem bestätigten Infektionsfall in der Klasse für fünf Schultage auch im Unterricht.

o Im öffentlichen Personennahverkehr gilt die dort geregelte Maskenpflicht. Im freigestellten Schülerverkehr, also in den Schulbussen, wird das Tragen einer Maske als wichtiges Element des Infektionsschutzes empfohlen.

Alle am Schulleben Beteiligten sind über diese allgemeinen Verhaltensregeln informiert worden. Überdies sind im gesamten Schulhaus Warnhinweise, Informationsaushänge sowie Abstandsstriche auf den Bodenflächen angebracht worden.

  • Umgang mit Krankheitssymptomen
    o Grundsätzlich gilt: Wer krank ist, bleibt zu Hause – unabhängig davon, ob COVID-19- Verdacht besteht oder nicht.

o Bei COVID-19 typischen Symptomen (Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust) sollte ein Arzt aufgesucht werden.

o Bei leichten Symptomen, wie Schnupfen oder Halskratzen, empfehlen wir, vor dem Schulbesuch zu Hause einen Selbsttest durchzuführen. Alternativ kann ein Antigen- Schnelltest beim Hausarzt oder im Testzentrum Aufschluss über eine mögliche Infektion geben.
In der Schule finden ab Mai keine Testungen mehr statt; es können auch keine Selbsttests für zu Hause ausgegeben werden.

o Zusätzlich kann bei leichten Erkältungssymptomen das Tragen einer Maske davor schützen, dass ggfs. das SARS-CoV-2-Virus weitergegeben wird.

2. Umgang mit bestätigten Infektionsfällen

Für positiv auf eine SARS-CoV-2-Infektion getestete Personen gelten laut Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums (AV Isolation) folgende verbindliche Vorgaben:

  •  Eine positiv getestete Person (Nukleinsäure-/PCR-Test oder Antigen-Schnelltest durch geschultes Personal) befindet sich grundsätzlich mindestens fünf Tage in Isolation und darf die Schule nicht besuchen. Positiv getestete Personen müssen sich unverzüglich nach Kenntniserlangung des positiven Testergebnisses in Isolation begeben.
  •  Die Isolation kann frühestens nach Ablauf von fünf Tagen beendet werden, wenn seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht.
  •  Liegt an Tag fünf der Isolation keine Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden vor, dauert die Isolation zunächst weiter an. Sie endet, wenn die betreffende Person seit mindestens 48 Stunden symptomfrei ist, spätestens aber nach 10 Tagen.
  •  Eine Freitestung ist zur Beendigung der Isolation nicht erforderlich; die Schule kann somit spätestens nach 10 Tagen wieder besucht werden.
  •  Für die Dauer von fünf Tagen nach dem Ende der Isolation empfiehlt das Gesundheitsministerium das Tragen einer FFP2-Maske (auch in der Schule).
  •  Wird nach einem positiven Antigentestergebnis ein PCR-Test durchgeführt, endet die Isolation mit Vorliegen eines negativen PCR-Testergebnisses.

Für die Schule ist die Information über eine positive Testung hilfreich.

Weitere Informationen zum Hygienekonzept der staatl. Wirtschaftsschule Freising:

  • Präsenz- und Distanzunterricht
  • Distanzunterricht findet derzeit nicht statt.
  • Im Quarantänefall nehmen Schüler*innen über die kommunizierten Kanäle (MSTeams/Mebis) am Unterricht teil.
  • Unterrichtsorganisation:

Vermeidung der gemeinsamen Nutzung von Gegenständen (Arbeitsmitteln, Stiften, Taschenrechner, Linealen…)

  • Sportunterricht:

Sportunterricht findet ohne Einschränkungen statt.

  • Pausenverkauf:
  • Der Pausenverkauf findet in den Pausen, zu Beginn und am Ende des Schulbetriebes statt. Ein eigenes Hygienekonzept ist hierfür erarbeitet worden.
  • Der Wasserspender in der Aula wird vom Hausmeister regelmäßig desinfiziert, ebenso Handkontaktflächen wie Türklinken, Treppengeländer u.Ä.
  • Desinfektionsmöglichkeiten:

Die Möglichkeit des regelmäßigen Händewaschens bzw. der Händedesinfektion wird wie folgt realisiert:

  • In allen Klassen- und Sanitärräumen der Schule wird die Ausstattung mit Flüssigseife und Händetrockenmöglichkeiten gewährleistet. Es handelt sich hierbei ausschließlich um Einmaltrockenmö
  • In der Aula sind zwei kontaktlose Händedesinfektionsmöglichkeiten gegeben.
  • Im Sekretariat der Schule sowie Lehrerzimmer stehen für Verwaltungspersonal sowie Lehrkräfte Händedesinfektionsmöglichkeiten zur Verfügung.
  • Am Eingang des Schulgebäudes befindet sich ein Abfallbehälter zur hygienisch sicheren Müllentsorgung gebrauchter Masken.

Sollte ein am Schulleben Beteiligter* eine Maske benötigen, stehen diese im Sekretariat gegen eine Gebühr von 1,00 € zur Verfügung.

Das „Krankenzimmer“ der Schule ist geschlossen. Eltern wurden informiert, dass sie ihre Kinder bei Auftreten von Krankheitssymptomen zu Hause lassen sollen.

  • Reinigung des Schulgebäudes:
  • Nach Vorgabe des Sachaufwandsträgers werden Oberflächen regelmäßig gereinigt, insbesondere Handkontaktflächen (lt. gesondertem Reinigungsplan).
  • Es wird keine Reinigung mit Hochdruckreiniger durchgeführt.
  • Einige Klassenzimmer werden versuchsweise mit Spuckschutz ausgestattet.
  • Sekretariatsbetrieb:
  • Im Sekretariat ist zum Schutz der Verwaltungsanstellten ein großräumiger Spuckschutz angebracht worden.
  • Sowohl Besucher als auch Schüler betreten das Sekretariat einzeln.
  • Eine Eingangs- bzw. Ausgangstür ist festgelegt und gekennzeichnet worden. Schreibgerät ist von Besuchern des Sekretariats selbst mitzubringen.
  • Für eine regelmäßige Desinfektion aller Arbeitsmittel wird gesorgt.
  • Veranstaltungen:
  • Zusammenkünfte größerer Personengruppen (Klassenelternabende, Elternsprechtag) können wieder abgehalten werden.
  • Präsenzveranstaltungen externer Besucher dürfen wieder stattfinden.

G. Preuß, OStD

Schulleiter

(*die Formulierung umfasst im gesamten Text die weibliche wie männliche Form)

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